Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Haus betreffen. Im Falle eines Schadens wie z.B. einem Brand werden nicht nur das Gebäude, sondern auch fest installierte Gegenstände abgesichert. Die Versicherung deckt auch Schäden durch Leitungswasser, Überspannung, Hagel, Sturm, Explosionen und Blitzschläge ab.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor Naturkatastrophen zu schützen. Je nachdem, in welcher Region du lebst, kannst du dich z.B. gegen Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben absichern. Diese Versicherung bietet Schutz vor den Folgen von Naturereignissen.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten eine Hausratversicherung haben. Diese Versicherung deckt bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel ab. Im Falle von Feuer, Einbruch, Wasser- oder Überspannungsschäden übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Plattformen wie Tarifcheck helfen dir, die passende Versicherung zu finden.
Es ist ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. mit deinem Vermieter, bist du finanziell abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwälte, Gerichtskosten und Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder sich vor deinem Haus auf Glatteis verletzt, deckt die Versicherung diese Schäden ab. Sowohl Hausbesitzer als auch Mieter sollten eine Haftpflichtversicherung haben.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die z.B. Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Wenn du dich aus Versehen aussperrst, kannst du die Rechnung vom Schlüsseldienst an deine Versicherung weiterleiten.
Manche Immobilienbesitzer glauben, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie z.B. eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist eine solche Klausel in Mietverträgen nicht rechtsgültig. Es ist wichtig, dass Mieter selbst entscheiden können, welche Versicherungen sie abschließen möchten. Eine Empfehlung seitens des Vermieters ist jedoch möglich.
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